1. Verkaufsbedingungen
Aufträge gelten erst nach schriftlicher Bestätigung als angenommen, oder durch Annahme der Ware als bestätigt. Bei Auftragserteilung kann die Satago bis zu einem Drittel des Warenwertes als Anzahlung verlangen.
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2. Lieferbedingungen
Die Lieferung erfolgt im Rahmen unserer LKW-Touren frei Haus. Bei Streckengeschäften bzw. Versand per Paketdienst erfolgt die Lieferung ab einem Auftragswert von € 150,- frei Haus.
Liefertermine sind unverbindlich, werden nach Möglichkeit eingehalten. Unvorhergesehene Ereignisse, wie z.B. Verzögerungen durch Vorlieferanten, Streiks, Ausfall des Fuhrparks oder Ursachen der höheren Gewalt verlängern die Lieferfrist.
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3. Verpackung und Versand
Die Satago wählt eine sachgemäße Verpackung. Gefahr und Kosten des Versands trägt der Käufer. Versandkosten von Vorlieferanten werden berechnet.
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4. Mängelrüge
Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten können vom Unternehmer nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, geltend gemacht werden.
Reklamationen wegen kleiner handelsüblicher Abweichungen in Qualität, Farbe, Breite, Gewicht oder Dessin und der Ausrüstung können nicht akzeptiert werden.
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5. Haftung
Die Genossenschaft haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Falle des Fehlens
zugesicherter Eigenschaften und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Schadensersatzansprüche
des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere
- in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit
- bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
- wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft
- bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder
- nach dem Produkthaftungsgesetz.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
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6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich aller Nebenforderungen, das Eigentum der Satago. Der Käufer kann die Ware im
Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs verarbeiten und veräußern. Der Käufer darf die gelieferte Ware weder zur Sicherheit übereignen noch verpfänden. Pfändung durch Dritte ist der Satago unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer tritt mit Vertragsabschluss seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Ware an die Satago ab. Die Satago wird aber von dieser Befugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
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7. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt am Tage der Bereitstellung bzw. der Lieferung der Ware. Alle Zahlungen sind ausschließlich an die Satago selbst zu leisten und werden auf die ältesten Rechnungen angerechnet. Bei Zahlungen durch Scheck gilt nicht der Zugang des Schecks bei der Genossenschaft, sondern erst seine endgültige Einlösung als Zahlung. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen bei Gewerbetreibenden mit 8% über dem Basiszinssatz verzinst.
Generell gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Zahlung innerhalb 10 Tg. ab Rechnungsdatum abzgl. 4 % Skonto
Zahlung innerhalb 20 Tg. ab Rechnungsdatum abzgl. 2 % Skonto
Zahlung innerhalb 30 Tg. netto
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8. Mustermaterial
Sämtliches überlassenes Mustermaterial bleibt Eigentum der Satago. Es kann jederzeit von der Satago zurückgefordert werden. Bei Nichtrückgabe oder Beschädigung erfolgt Berechnung zum vollen Preis.
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9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Hannover.
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